Strafrecht

In der Schweiz gilt gemäss Verfassung jeder Mensch so lange als unschuldig bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Der Beweis der Schuld muss durch die Staatsanwaltschaft erbracht werden. Aufgabe der Verteidigung ist, alle Punkte in die Strafuntersuchung einzubringen, welche zu Gunsten des Angeklagten sprechen. Sie muss diese Punkte auch vor Gericht vertreten und damit das Urteil zu Gunsten seines Mandanten beeinflussen.

In diesem Zusammenhang bieten wir:

  • Verteidigung im Strafverfahren
  • Beratung zu begleitenden Massnahmen

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