Honorare

Die Tarife werden je nach Schwierigkeitsgrad und Bedeutung des Falles festgelegt, in einem Bereich zwischen 200 und 400 Franken pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Honorar ist auch für Telefongespräche geschuldet. Daneben werden die Kosten in Rechnung gestellt, die durch die Mandatsausübung entstehen (Weg, Kopien, Telefon, usw.).

Bei Mandatsbeginn ist ein Honorarvorschuss geschuldet, über den periodisch oder bei Abschluss des Mandates abgerechnet wird.

Das vereinbarte Stundenhonorar gilt auch im Fall eines Prozesses, unabhängig vom Streitwert und vom Kanton, in dem der Prozess zu führen ist. Eine Prozessentschädigung wird mit der Honorarforderung verrechnet, sofern und soweit sie von der verpflichteten Partei bezahlt wird.

Der Tarif für eine Erstberatung von maximal einer halben Stunde Dauer beträgt CHF 150.00. Dieser Betrag ist zu Beginn der Beratung zu bezahlen.

Schriftliche Anfragen per E-Mail werden für ein Honorar von CHF 150.00 kurz beantwortet. Das Honorar muss vor der Beantwortung überwiesen werden. Sollte die Beantwortung einer Frage einen grösseren Aufwand verursachen, müssen wir uns vorbehalten, den zu leistenden Vorschuss zu erhöhen.

PC 80-63777-3 für Dr. Margareta Egli
PC 90-4571-8 für Christian Eggenberger